Verdachtsfälle melden mit unserem Hinweisgebersystem
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und um Hinweisen auf Verstöße fair und angemessen nachzugehen, haben wir daher ein Hinweisgebersystem eingeführt. Eventuelle Verdachtsfälle können an diese Stelle vertraulich und nach Wunsch auch anonym gemeldet werden. Dabei wird eine Ermittlung erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und nur bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für einen Regelverstoß eingeleitet.
Ganz besonders wichtig ist uns der größtmögliche Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Aus diesem Grund haben wir eine interne Vertrauensstelle eingerichtet. Durch die Verschwiegenheitspflicht ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt ist.
In diesem Zusammenhang können nicht nur unsere Beschäftigten, sondern auch Sie als Geschäftspartner, Kunde oder betroffene Person Hinweise beim Vorliegen konkreter Informationen und Anhaltspunkte für Regelverstöße mit Bezug zu unserem Unternehmen abgeben.
Bei einer Meldung zu beachten!
Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgebern notwendig.Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet die Meldestelle diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber).
Kommunikationswege bei communicall
per Brief
communicall GmbH
Weiherstraße 19
D-95448 Bayreuth
Per E-Mail
Senden Sie uns eine E-Mail an info@communicall.de
Per Hinweisgeber-Portal mit digitalem Kontaktformular
Mit diesem Link werden Sie an das Hinweisgeber-Portal weitergeleitet. Selbstverständlich wird bereits diese Weiterleitung nicht zurückverfolgt. Auf dem Portal haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Beobachtungen auch anonym zu melden.
Hinweise, für die das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz gilt, können auch den gesetzlich bestimmten staatlichen Meldestellen übermittelt werden (sogenannte externe Meldestellen).
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Hinweisgeberschutzgesetz bestimmt, dass Hinweisgeber in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollten.
Weitere Informationen zu den externen Meldestellen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz.
Per Telefon
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 921 / 150850
Montag - Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr
Auf Wunsch des Hinweisgebers ist es über diese Kanäle auch möglich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier.